BImSchV und Heizungstechnik

Heizungstechnik Die Verordnung über energiesparenden Wärme­schutz und energiesparende Anlagen­technik gilt für Gebäude, deren Räume unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden und für Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Be­leuchtungs­technik sowie der Warmwasser­versorgung in Gebäuden.

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Wichtige Hinweise

Viele alte Heizkessel müssen laut Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ausgetauscht werden, da seit dem 1.11.2004 strengere Abgas­verlustwerte für Gas- und Ölheizungen gelten: Heizkessel mit einer thermischen Leistung von 4 bis 25 kW dürfen einen Abgasverlustwert von 11% nicht über­schreiten.

Dieser Wert wird vom Schornsteinfeger gemessen und in das Messprotokoll eingetragen. Bis zum 31.12.2006 sind laut Energieeinsparverordnung (EnEV) solche Öl- und Gasheizkessel außer Betrieb zusetzen, die vor Oktober 1978 eingebaut wurden.

Unabhängig von diesen Vorschriften dient als Orientierung für die Nutzungsdauer von Anlagenkomponenten die VDI 2067. Demnach sind Heizkessel nach 18 bis 20 Jahren verbraucht, Gebläsebrenner nach 12 bis 15 Jahren sowie Armaturen und Tank (Stahlblech) nach 20 Jahren.

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© Sachverständigenbüro für Technische Gebäudeausrüstung
    Dipl.-Ing. (FH) Jens-Uwe Nieß, Berlin

 

 

 


Wissenswertes:

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Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)

Energieeinsparverordnung (EnEV)

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