Gefahrstoffe

Asbest Asbest in der Bausubstanz bedeutet nicht automatisch eine Gefährdung der Gesundheit von Bewohnern und die Notwendigkeit einer Sanierung.
Als zertifizierte Sachkundige für Asbest nach Nr. 2.7 der TRGS 519 beraten wir Sie gern, wenn es um die Notwendigkeit der Sanierung von asbesthaltigen Gebäudeteilen geht.

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TRGS 519

Als d i e Segnung für damalige industrielle Entwicklungen, als Garant für Sicherheit und Wohl des Menschen, ist von der „Wunderfaser Asbest“ nichts als eine Bedrohung für Mensch und Umwelt übrig geblieben.

Asbest ist die Sammelbezeichnung für natürliche Silikatfasern in Form von Mineralien, die auch in deutschen Mittel- und Hochgebirgen, Erz- und Fichtelgebirge zu finden sind. Hoch begehrte physikalische und chemische Eigenschaften wie Unbrennbarkeit, chem. Beständigkeit, geringe elektrische Leitfähigkeit, hohe Elastizität und Zugfestigkeit machten Asbest zum vielseitig verwendbaren Rohstoff.

Der Grund, warum Asbestfasern so gefährlich sind, ist die besondere Fähigkeit der fortlaufenden Längsspaltung. Bei einer Länge von ca. 5 bis 100 µm und einem Durchmesser von ca. 3 µm spricht man von für den Menschen gefährlichem, lungengängigem Feinstaub. Mit dem Einatmen von Asbeststäuben brachten Ärzte schließlich eine spezielle Lungenerkrankung (Asbestose) in Verbindung.

Die TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe) behandelt besondere Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und der Abfallentsorgung.

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© Sachverständigenbüro für Technische Gebäudeausrüstung
    Dipl.-Ing. (FH) Jens-Uwe Nieß, Berlin

 


Wissenswertes:

Wissenswertes über Asbest (Wikipedia)

In welchen Substanzen kommt Asbest vor?

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