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Gefahrstoffe
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Auf dieser Seite: TRGS 519
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TRGS 519
Als d i e Segnung für damalige industrielle Entwicklungen, als Garant für Sicherheit und Wohl des Menschen, ist von der „Wunderfaser Asbest“ nichts als eine Bedrohung für Mensch und Umwelt übrig geblieben.
Asbest ist die Sammelbezeichnung für natürliche Silikatfasern in Form von Mineralien, die auch in deutschen Mittel- und Hochgebirgen, Erz- und Fichtelgebirge zu finden sind. Hoch begehrte physikalische und chemische Eigenschaften wie Unbrennbarkeit, chem. Beständigkeit, geringe elektrische Leitfähigkeit, hohe Elastizität und Zugfestigkeit machten Asbest zum vielseitig verwendbaren Rohstoff.
Der Grund, warum Asbestfasern so gefährlich sind, ist die besondere Fähigkeit der fortlaufenden Längsspaltung. Bei einer Länge von ca. 5 bis 100 µm und einem Durchmesser von ca. 3 µm spricht man von für den Menschen gefährlichem, lungengängigem Feinstaub. Mit dem Einatmen von Asbeststäuben brachten Ärzte schließlich eine spezielle Lungenerkrankung (Asbestose) in Verbindung.
Die TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe) behandelt besondere Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und der Abfallentsorgung.
© Sachverständigenbüro für Technische Gebäudeausrüstung
Dipl.-Ing. (FH) Jens-Uwe Nieß, Berlin
Wissenswertes:
Wissenswertes über Asbest (Wikipedia)
In welchen Substanzen kommt Asbest vor?
Neu: Fotos zum Thema Gefahrstoffe

Asbest
in der Bausubstanz bedeutet nicht automatisch eine Gefährdung
der Gesundheit von Bewohnern und die Notwendigkeit einer Sanierung.