Gefahrstoffe

Asbest Asbest in der Bausubstanz bedeutet nicht automatisch eine Gefährdung der Gesundheit von Bewohnern und die Notwendigkeit einer Sanierung.
Als zertifizierte Sachkundige für Asbest nach Nr. 2.7 der TRGS 519 beraten wir Sie gern, wenn es um die Notwendigkeit der Sanierung von asbesthaltigen Gebäudeteilen geht.

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Was wir für Sie tun können

Im Zweifelsfall stellen wir für Sie die Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz fest. Unter Heranziehung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der TRGS 900 kann so die Notwendigkeit einer Sanierung verworfen oder festgelegt werden. Ggf. sind dann weitere behördliche Auflagen zu berücksichtigen.

Kontakt

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© Sachverständigenbüro für Technische Gebäudeausrüstung
    Dipl.-Ing. (FH) Jens-Uwe Nieß, Berlin

 


Wissenswertes:

Wissenswertes über Asbest (Wikipedia)

In welchen Substanzen kommt Asbest vor?

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