Sachverständigenbüro Nieß
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Was wir für Sie tun können
Im Zweifelsfall stellen wir für Sie die Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz fest. Unter Heranziehung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der TRGS 900 kann so die Notwendigkeit einer Sanierung verworfen oder festgelegt werden. Ggf. sind dann weitere behördliche Auflagen zu berücksichtigen.
© Sachverständigenbüro für Technische Gebäudeausrüstung
Dipl.-Ing. (FH) Jens-Uwe Nieß, Berlin
Wissenswertes:
Wissenswertes über Asbest (Wikipedia)
In welchen Substanzen kommt Asbest vor?
Neu: Fotos zum Thema Gefahrstoffe

Asbest
in der Bausubstanz bedeutet nicht automatisch eine Gefährdung
der Gesundheit von Bewohnern und die Notwendigkeit einer Sanierung.