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Wichtige Hinweise
Bei der Inbetriebnahme von Ergas-Leitungsanlagen sind die folgenden Arbeitsschritte einzuhalten:
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Sichtkontrolle neuverlegter und stillgelegter Leitungsanlagen, Prüfen auf Installationsmängel
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Prüfen auf Dichtheit mit Vor- und Hauptdruckprüfung, Sichten von verschlossenen Leitungsöffnungen
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Einlassen des Gases durch Öffnen der Hauptabsperreinrichtung solange, wie das Prüfmedium (Luft, innertes Gas) aus der Leitung verdrängt ist
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Verwahren der Prüföffnungen mit Dichtheitskontrolle durch schaumbildende Mittel
Bei der Inbetriebnahme von Gasgeräten ist es empfehlenswert, die nachfolgend genannten Punkte umzusetzen:
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Sichtkontrolle (Kompatibilität zwischen Gerät und Gasart, Einhaltung der Sicherheitsabstände zu brennbaren Baustoffen, Vorhandensein aller erforderlichen betrieblichen Einrichtungen)
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Einstellen und Überprüfen der Wärmebelastung am Gerät
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Verbrennungskontrolle (Sichtkontrolle des Flammenbildes, ggf. Messung des Kohlenmonoxidgehalts beim Verbrennungsvorgang)
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Prüfen aller Gerätefunktionen, insbesondere Sicherheitseinrichtungen
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Einweisung des Anlagenbetreibers (Handhabung, Wartungsintervalle)
© Sachverständigenbüro für Technische Gebäudeausrüstung
Dipl.-Ing. (FH) Jens-Uwe Nieß, Berlin

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