Fördertechnik - Fassadenbefahranlagen

Fassadenbefahranlagen Fassadenaufzüge ermöglichen die Wartung und Reinigung von Hochhausfassaden mit komplexen Grundrissen.

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Fassadenbefahranlagen

Man unterscheidet zwischen Fassadenaufzügen in Kranbauweise mit starrem Ausleger, Schwenkausleger, Teleskopausleger, Gelenkausleger oder als Umsetzkran und Fassadenaufzügen in Kompaktbauweise mit Tandemausleger, die wegen ihrer kostengünstigeren Herstellung und einfachen Bedienung und Wartung am häufigsten zum Einsatz kommen. Antrieb und Steuerungstechnik sind im sogenannten Dachwagen angeordnet. Die Anlagen können mit einem auf dem Dach verankerten Schienensystem, mit einem frei aufgelegten Schienensystem, mit einem sogenannten Monorail-System (Trägerschiene) oder schienenlos (Betonfahrbahn) betrieben werden.
Bei dem fest verankerten Schienensystem wirken die auftretenden Zugkräfte auf das Flachdach des Gebäudes, weshalb das Maschinengewicht des Dachwagens reduziert werden kann. Eine fest verankerte Schienenanlage erzeugt allerdings durch die Vielzahl von Dachhaut-Durchdringungen Wärme- und Schallbrücken und kann zu Problemen mit der Dachabdichtung führen.
Bei dem frei auf das Dach aufgelegten Schienensystem gibt es keine Verbindung zum Flachdach. Hierbei liegt die Schienenanlage in der Regel auf Betondruckverteilplatten, die wiederum auf der Dachhaut ruhen, weshalb keinerlei Wärme- und Schallbrücken oder Abdichtungsprobleme auftreten können. Allerdings wird infolge des höheren Gegengewichts im Dachwagen die Gebäudestatik höher belastet.
Ein weiteres Beispiel für Fassadenaufzüge sind Motorgondeln. Sie werden für kleine bis mittlere Hubhöhen eingesetzt und sind entweder an einer Einzelschiene oder an einem mobilen Ausleger aufgehängt. Die Durchlaufwinden sind hierbei als Hubwerke, Fallsicherungen und Seilspeichertrommeln angeordnet. Die Hubbewegungen werden im Gegensatz zum Fassadenaufzug von der Gondel aus gesteuert. Durch integrierte Bodenrollen können Motorgondeln innerhalb des Gebäudes an jeden Einsatzort gebracht und anschließend wieder eingelagert werden.
Mastbefahranlagen sind für den schnellen und sicheren Personen- und Materialtransport in Rohr- und Gittermasten konstruiert. Während des Betriebes entsteht keine Pendelbewegung des Korbes bzw. der Nutzlast durch die Führung an einer fest installierten Steigleiter. Die Bedienung erfolgt vom Fahrkorb aus direkt am Schaltschrank. Darüber hinaus werden Leitertürme, Hängeleitern, Wartungs- und Reinigungsbühnen eingesetzt.
Zahnstangenaufzüge werden meist in Form von Aufzügen oder Transportbühnen für Baumaterial und Personen oder als Mastkletterbühnen für große Lasten im Hochbau verwendet.
Fassadenbefahranlagen sind im Rahmen der Baugenehmigung anzumelden und gemäß Betr.SichV durch einen Sachverständigen zu prüfen.

Unser Leistungsspektrum als Sachkundige für Fassadenbefahranlagen:

Für die Betreiber oder Anlagenersteller von Fassadenaufzügen, Motorgondeln, Mastbefahranlagen sowie Wartungs- und Reinigungsbühnen bieten wir im Bedarfsfall eine unabhängige gutachterliche Stellungnahme zum Ist-Zustand der Anlagen an. Dabei nehmen wir eine Bestandsaufnahme im Hinblick auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der sicherheitsrelevanten Richtlinien vor und bewerten im Rahmen einer Funktionsprüfung den bestimmungsgemäßen Betrieb.

Unser mehrfach zertifizierter Kooperationspartner verfügt über eine 15-jährige Erfahrung im Befahranlagenbereich. Neben den üblichen Tätigkeiten für die Wartung, dem Reparaturservice und etwaigen Instandsetzungsmaßnahmen sind wir auch im Störungsfall innerhalb von 24 Stunden zur Stelle.

Bei der Planung, Ausschreibung und Vergabe von hängenden Personenaufnahmemitteln nach DIN EN 1808 und Bauaufzügen nach DIN EN 12159 bieten wir besonders Architekten unsere Hilfe an.

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© Sachverständigenbüro für Technische Gebäudeausrüstung
    Dipl.-Ing. (FH) Jens-Uwe Nieß, Berlin

 

 

 


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