Start
Über uns
Unsere Kunden
Fachgebiete
Heizungstechnik
Raumlufttechnik
Kältetechnik
Sanitärtechnik
Gastechnik
Elektrotechnik
Gebäudeautomation
Fördertechnik
Brandschutz
Bauphysik
Regenerative Energien
Gefahrstoffe
Referenzen
Downloads
Links
Suche
Kontakt
Impressum
Fördertechnik
|
Auf dieser Seite: Fahrtreppen
Weiter zu: Aufzugstechnik | Fassadenbefahranlagen
Fahrtreppen
Die erste Fahrtreppe ließ sich 1892 ein US-Amerikaner patentieren.
Dabei handelte es sich um ein schräges Gummi-Förderband mit
darauf befestigten Holzplatten. Erstmals 1920 stellte die Otis Elevator
Company eine Rolltreppe in der noch heute gebauten Ausführung vor.
Fahrsteige sind nicht als eine Aneinanderreihung von Treppenstufen ausgebildet,
sondern ähneln sehr einem Laufband. Vor allem in Einkaufszentren
oder Supermärkten mit mehreren Ebenen trifft man auf schwach geneigte
Fahrtreppen, die das gefahrlose Transportieren von Einkaufswagen ermöglichen.
Aber auch auf Flughäfen zum Überbrücken von weiten Strecken
zwischen den Terminals sind sie sehr beliebt.
Fahrtreppen und Fahrsteige müssen so ausgebildet sein, dass keine
Quetsch- oder Scherstellen auftreten. Sie müssen beidseitig Handläufe
besitzen, die sich annähernd mit der gleichen Geschwindigkeit bewegen
wie die Stufen und Steige. Bei Stromausfall sowie bei Auftreten von Gebrechen,
wie Bruch eines Tragmittels, muss die Fahrbewegung selbsttätig zum
Stillstand kommen.
Fahrtreppen und Fahrsteige müssen unabhängig von der Fahrtrichtung
bei Stromausfall durch eine Bremse selbsttätig zum Stillstand gebracht
und festgehalten werden.
An jedem Ende von Fahrtreppen und Fahrsteigen muss eine leicht zugängliche
und als solche bezeichnete Notausschaltvorrichtung angebracht sein, die
gegen unbeabsichtigtes Betätigen geschützt sein muss.
Fahrtreppen und Fahrsteige unterliegen genauso wie Aufzugsanlagen wiederkehrenden
Prüfungen und Abnahmeprüfungen. In einem Brand- oder Notfall
müssen sie generell abgeschaltet werden.
© Sachverständigenbüro für Technische Gebäudeausrüstung
Dipl.-Ing. (FH) Jens-Uwe Nieß, Berlin

Mit einer Lebensdauer von 25 bis 40 Jahren
sollten Aufzugsanlagen so geplant sein, dass sie zukunftssicher
sind und neuesten Bestimmungen entsprechen.