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Brandschutz
Ziehen Sie als Verantwortlicher deshalb im Zweifelsfall einen unabhängigen Sachverständigen zu Rate, wenn es darum geht, ob eine geplante Lösung den einschlägigen Brandschutzvorschriften genügt - bevor ein Schadensfall eintritt. |
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Brandschutz
Abwehrender Brandschutz
Baulicher Brandschutz
Es gibt eine Vielzahl von baulichen Maßnahmen und baurechtlichen
Bestimmungen zum baulichen Brandschutz. Vom Brandverhalten von Baustoffen
und Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen, über den Brandschutz
in Industriebauten, Brandwänden und Brandschutztüren bis hin
zur Fluchtwegplanung und den Löschanlagen sind diesbezüglich
umfangreiche Auflagen zu beachten.
Zu bautechnischen Anlagen von Gebäuden zählen Flure, Treppenhäuser,
Installationsschächte und -kanäle. Ein Bauteil mit der Feuerwiderstandsklasse
< F60 bezeichnet man beispielsweise als „feuerhemmend“,
die Bezeichnung F > F90 wird gleichgesetzt mit „feuerbeständig“.
Größer F90 bedeutet jedoch, dass diese Baueinheit einem Brand
länger als 90 Minuten widerstehen kann. Dies entspricht der Zeit,
in der Löschmaßnahmen der Feuerwehr - auch unter widrigen Umständen
- spätestens wirksam werden.
Im Brandfall entstehen oft hohe wirtschaftliche Schäden, so dass
die Frage der Haftung nicht selten zum Streitfall wird. Auch die Feuerversicherung
wird nur dann vollen Schadensersatz leisten, wenn alle gültigen Brandschutzbestimmungen
berücksichtig wurden.
© Sachverständigenbüro für Technische Gebäudeausrüstung
Dipl.-Ing. (FH) Jens-Uwe Nieß, Berlin
Wissenswertes:
Brandschutzleitfaden des BMVBW
Neue Normen im Brandschutz (WEKA)
Baulicher Brandschutz (Minimax)
Bundesverband Technischer Brandschutz e.V.
Rund
um den Brandschutz
(Land Brandenburg)
Unsere Fortbildungen:
Schutzzielorientierte Brandschutztechnik in Gebäuden
Gebäudetechnischer Brandschutz bei Leitungsanlagen

Brandschutz wird in Deutschland sehr ernst
genommen. Die Flut an Vorschriften und Bestimmungen ist auch für
Architekten und Planer kaum überschaubar.