Brandschutz

Brandschutz Brandschutz wird in Deutschland sehr ernst genommen. Die Flut an Vorschriften und Bestimmungen ist auch für Architekten und Planer kaum überschaubar.

Ziehen Sie als Verantwortlicher deshalb im Zweifelsfall einen unabhängigen Sachver­ständigen zu Rate, wenn es darum geht, ob eine geplante Lösung den einschlägigen Brandschutzvorschriften genügt - bevor ein Schadensfall eintritt.

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Abwehrender Brandschutz


Baulicher Brandschutz

Es gibt eine Vielzahl von baulichen Maßnahmen und baurechtlichen Bestimmungen zum baulichen Brandschutz. Vom Brandverhalten von Baustoffen und Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen, über den Brandschutz in Industriebauten, Brandwänden und Brandschutztüren bis hin zur Fluchtwegplanung und den Löschanlagen sind diesbezüglich umfangreiche Auflagen zu beachten.
Zu bautechnischen Anlagen von Gebäuden zählen Flure, Treppenhäuser, Installationsschächte und -kanäle. Ein Bauteil mit der Feuerwiderstandsklasse < F60 bezeichnet man beispielsweise als „feuerhemmend“, die Bezeichnung F > F90 wird gleichgesetzt mit
„feuerbeständig“. Größer F90 bedeutet jedoch, dass diese Baueinheit einem Brand länger als 90 Minuten widerstehen kann. Dies entspricht der Zeit, in der Löschmaßnahmen der Feuerwehr - auch unter widrigen Umständen - spätestens wirksam werden.
Im Brandfall entstehen oft hohe wirtschaftliche Schäden, so dass die Frage der Haftung nicht selten zum Streitfall wird. Auch die Feuerversicherung wird nur dann vollen Schadensersatz leisten, wenn alle gültigen Brandschutzbestimmungen berücksichtig wurden.

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© Sachverständigenbüro für Technische Gebäudeausrüstung
    Dipl.-Ing. (FH) Jens-Uwe Nieß, Berlin