Sachverständigenbüro Nieß
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Bauphysik
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Schallschutz
Viele Hausbewohner fühlen sich immer öfter von Geräuschen aus der Nachbarschaft belästigt und begründen ihre Beanstandungen mit dem Komfortanspruch aufgrund gestiegener Mieten oder Kaufpreise. Etliche gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter sind auf mangelhaftem Schallschutz bei haustechnischen Anlagen zurückzuführen. Mangels eindeutiger Beweise für fehlerhafte Installationen enden die Gerichtsverfahren meist in einem Vergleich.
Die Gründe für schalltechnische Probleme sind vielfältig. Angefangen von ungünstigen Grundrissen, über Installationswände mit zu geringer Eigenmasse bis hin zu Körperschallbrücken zwischen Rohrleitungen und dem Baukörper im Bereich von Wand- und Deckendurchführungen.
Die wesentlichen Schallanregungen gebäudetechnischer Installationen
im Ein- und Mehrfamilienhaus kommen von sanitären Anlagen in Form
von Füll-, Aufprall-, Entleerungs- und Armaturengeräuschen sowie
von Heizungsanlagen in Form von Strömungs- und Pumpengeräuschen
sowie Geräuschen von Kessel- und Abgasanlagen.
Sinnvolle Maßnahmen zur Verhinderung von allgemeinen Lärmproblemen
sind unter anderem:
Falls überhaupt erforderlich, nur leise WC-Druckspüler verwenden, lärmarme Brenner/Kessel-Kombinationen sorgen für eine ungestörte Nachtruhe.
Luftschalldämmung durch ausreichend „schwere“ Decken, Wände und Türen.
Körperschalldämmung (z.B. Aufstellen von Waschmaschinen auf Schwingungsdämpfern, schallentkoppelte Befestigungen von Armaturen und Rohrleitungen)
Bauakustisch günstige räumliche Anordnung haustechnischen Anlagen
© Sachverständigenbüro für Technische Gebäudeausrüstung
Dipl.-Ing. (FH) Jens-Uwe Nieß, Berlin
Wissenswertes:
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Dieses
weit gespannte Feld betrifft nicht nur den Bauphysiker sondern alle
am Bau Beteiligten, insbesondere Architekten und Fachplaner.