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Versicherungen
Primäre Ziele einer Versicherung, die für einen Versicherungsschaden aufkommen muss, sind neben der technischen und juristischen Prüfung des Vorganges die Klärung der Haftungsfrage und die Höhe der veranschlagten Kosten für die Schadensbehebung (Haftungsumfang).
Da im gesamten Haftpflichtrecht Entschädigungsleistungen nur zum Zeitwert erbracht werden, müssen bei der Ermittlung der Versicherungssumme Abzüge aufgrund Alter und Verschleiß durch bestimmungsgemäßen Gebrauch vom Neuwert vorgenommen werden. Der Neuwert einer gebäudetechnischen Anlage schließt hierbei die Planungs- und Erstellungskosten ein.
Wir berücksichtigen in unseren Wertgutachten darüber hinaus
Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie
Schadenabwendungs- und -minderungskosten.
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