Auftraggeber Rechtsanwälte

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Rechtsanwälte

Damit wir unsere Fachkompetenz und Glaubwürdigkeit gegenüber Dritten nach­weisen können, sind wir einem Verband beigetreten, der per Gesetz durch permanente Fortbildung (nach neuer höchstrichterlicher Festlegung 4 bis 8 Tage im Jahr) in Form von Seminaren mit Abschlussprüfungen und sonstigen Weiter­bildungsmaßnahmen die besondere Sachkunde, Erfahrung, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit seiner Mitglieder sicherstellt und dokumentiert.

Um zu vermeiden, dass unsere Gutachten auf einer veralteten Rechtsgrundlage basieren, müssen wir der ständigen Informationspflicht über die „anerkannten Regeln der Technik“ sowie über Gesetzesänderungen oder Gesetzesaus­legungen nachkommen.

Gemäß der Sachverständigenordnung des Bundesverbandes Freier Sachver­ständiger (BVFS) e.V. in Anlehnung an die Sachverständigenordnungen (SVO) der Kammern unterliegen wir unter anderem der Aufzeichnungs-, Aufbe­wahrungs- und Schweigepflicht.

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Wissenswertes:

Weitere Informationen zum Bundesverbandes Freier Sachverständiger (BVFS) e.V.

www.bvfs.de