Auftraggeber Öffentlicher Dienst

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Öffentlicher Dienst

Bei Gebäuden, die von der Öffentlichkeit genutzt werden, steht die Betriebs­sicherheit an erster Stelle, insbesondere bei „Versammlungsstätten“ wie Hochhäuser über 25 m Höhe, Büro- und Verwaltungsgebäude, Warenhäuser, Hotels, Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Pflege- und Altenheime, Schulen und Kindertagesstätten, Kinos, Theater, Stadien, Sportstätten, Kirchen, Großzelte, Rundfunk- und Fernsehstudios.

Schon in der Planungsphase von z.B. elektrischen Einrichtungen ist nicht von einem Normalbetrieb, sondern von einem möglichen Brandfall auszugehen. In Brandschutzkonzepten und Risikoanalysen müssen der vorbeugende Brand­schutz und die Evakuierung von Menschen unter panikartigen Bedingungen gesondert herausgestellt werden.

Regelmäßige Wiederholungsprüfungen von sicherheitstechnischen Anlagen durch uns sollen helfen, Ausbruch von Panik insbesondere durch Erstickungs­gefahr wegen giftiger Rauchgase zu vermeiden.

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