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Öffentlicher Dienst
Bei Gebäuden, die von der Öffentlichkeit genutzt werden, steht die Betriebssicherheit an erster Stelle, insbesondere bei „Versammlungsstätten“ wie Hochhäuser über 25 m Höhe, Büro- und Verwaltungsgebäude, Warenhäuser, Hotels, Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Pflege- und Altenheime, Schulen und Kindertagesstätten, Kinos, Theater, Stadien, Sportstätten, Kirchen, Großzelte, Rundfunk- und Fernsehstudios.
Schon in der Planungsphase von z.B. elektrischen Einrichtungen ist nicht von einem Normalbetrieb, sondern von einem möglichen Brandfall auszugehen. In Brandschutzkonzepten und Risikoanalysen müssen der vorbeugende Brandschutz und die Evakuierung von Menschen unter panikartigen Bedingungen gesondert herausgestellt werden.
Regelmäßige Wiederholungsprüfungen von sicherheitstechnischen
Anlagen durch uns sollen helfen, Ausbruch von Panik insbesondere durch
Erstickungsgefahr wegen giftiger Rauchgase zu vermeiden.
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