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Investoren
Die für Investoren allgegenwärtige Frage nach dem Preis einer Bauleistung wirft oftmals die Unsicherheit mit der Plausibilität einer Rechnung des ausführenden Betriebes auf. Wir klären nicht nur vor der in einem Parteigutachten durchzuführenden Rechnungsprüfung, ob die betreffenden Preise einer Vereinbarung und Festlegung vor Beginn der Arbeiten entsprechen, sondern auch, ob das Einverständnis zur Anhörung des Rechnungsstellers gegeben ist. Besteht eine Absprache, dürfen wir aus rechtlichen Gründen in Bezug auf die einvernehmliche Vertragsbindung die Nachrechnung nicht vornehmen.
Bestehen keinerlei vorherige Vereinbarungen über die Preisgestaltung, ermitteln wir den üblichen Marktpreis, also den Mittelpreis aus mehreren Vergleichspreisen anderer Unternehmer am Ort des Rechnungsstellers.
Für Investoren bedeutet es eine finanzielle Sicherheit, mit unserer
Hilfe als von Industrie und Handel unabhängige Experten das Investitionsvolumen
einer gebäudetechnischen Anlage dem Kundenwunsch und den betrieblichen
Erfordernissen gegenüberzustellen.
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